Service
Zunächst sorgt sich der Mandant um die Lösung seines Problems, aber gleich danach tritt die Frage nach den Kosten für den Rechtsanwalt auf. Dies ist verständlich.
Auch Rechtsanwaltsdienstleistungen, seien es Beratungsgespräche, Schriftverkehr oder das Wahrnehmen von Gerichtsverhandlungen u.a. sind kostenpflichtig.
Auch wenn der Rechtsanwalt nicht ungefragt über die Vergütungspflicht seiner Tätigkeit und deren Höhe Auskunft geben muss, bin ich gerne bereit, Ihnen mitzuteilen, welche Kosten voraussichtlich auf Sie zukommen werden.
Hierbei kann nicht immer ein konkreter Betrag genannt werden, da vor allem bei Verfahren vor den Gerichten noch Kosten für Zeugenaussagen, Gutachter- oder Sachverständigenkosten hinzukommen können.
Ich bin allerdings der Auffassung, dass ich meinen Mandanten zumindest eine Aufklärung darüber geben kann, wie sich die Rechtsanwaltskosten zusammensetzen und wie hoch dann in etwa (ohne noch zu erwartende Zeugenauslagen oder Gutachter- und Sachverständigenkosten) die auf den Mandanten zukommenden Kosten sein werden. Der Mandant muss sich eine Vorstellung machen können, um aufgrund eines möglichen Kostenrisikos entscheiden zu können, ob er die Vertretung eines Anwaltes möchte oder nicht.
Wenn auch grundsätzlich eine Kostenberechnung aufgrund des Ansatzes des Gegenstandswertes erfolgt, stehe ich auch der Vereinbarung eines Honorars offen gegenüber. Bei der Vereinbarung eines Zeithonorars setze ich hier einen Stundensatz in Höhe von 160,00 € an.
Für Mandanten mit geringem Einkommen besteht auch die Möglichkeit, Beratungshilfe (außergerichtlich) oder Prozess- / Verfahrenskostenhilfe (gerichtlich) zu erhalten. Auch dazu berate ich Sie gerne.